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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#2
folgende problemstellung:

1. ihr seid im trennungsjahr???
2. wohnt ihr in der wohnung räumlich getrennt?
3. ihr seid noch verheiratet und für euch ggseitig verpflichtet

ziehe in ein andres zimmer um und mach es von innen abschließbar!

falls sie wieder nachts randaliert - rufe die polizei- die kümmert sich dann endgültig darum. du mußt wieder zu deinem schlaf kommen!

den anhörungstermin mußt du schon noch abwarten!

problem wäre noch, wieviel eigentum sie an der genossenschaftswohnung auf grund der ehedauer erworben hat...

jetzt brauchst viel kraft!

bb
netlover
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von netlover - 11-10-2014, 15:02

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