11-10-2014, 17:55
Sie will die Scheidung auch, das spielt aber keine Rolle.
Nach §1353 BGB ist es ausreichend wenn einer der Ehepartner auf der Trennung und Scheidung besteht.
Ihr fehlt natürlich jede Krankheitseinsicht, das liegt in der Natur der Krankheit.
Psychosen führen zu einer verschobenen Wahrnehmung der Realität, wobei die eigene Wahrnehmung als real und richtig empfunden wird.
Da das körperlich nicht wehtut, merken die Betroffenen nicht das sie sich Ihr eigenes Leben und das der Angehörigen zur Hölle machen.
@suppenkasper:
Wer redet von vorsätzlicher Erkrankung?
Sie hätte zum Gesamteinkommen der Ehegemeinschaft beitragen müssen.
Kürzungsgrund nach 1579 BGB Satz 6.
Das hat Sie bereits mehrere Jahre vor der Erkrankung ignoriert und nur darum geht es in diesem Punkt.
Allerdings hat Sie die Diagnosen der Klinik und weiterer 2 Fachärzte welche Sie ignoriert.
Darin liegt ein Grund zur Unterhaltskürzung vor nach 1579 BGB Satz 8.
(Sie versucht nicht Ihre Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, gängige Rechtsprechung des BGH)
Außerdem gibt es mehrere Zeugen welche bestätigen das der Scheidungswunsch von Ihr ausgeht.
Daher hätte Sie sich spätestens im Januar arbeitssuchend melden müssen, das hat Sie auch nicht getan.
Also für die Unterhaltsberechnung habe ich ganz gute Chancen mit einen blauen Auge davon zu kommen.
Nach §1353 BGB ist es ausreichend wenn einer der Ehepartner auf der Trennung und Scheidung besteht.
Ihr fehlt natürlich jede Krankheitseinsicht, das liegt in der Natur der Krankheit.
Psychosen führen zu einer verschobenen Wahrnehmung der Realität, wobei die eigene Wahrnehmung als real und richtig empfunden wird.
Da das körperlich nicht wehtut, merken die Betroffenen nicht das sie sich Ihr eigenes Leben und das der Angehörigen zur Hölle machen.
@suppenkasper:
Wer redet von vorsätzlicher Erkrankung?
Sie hätte zum Gesamteinkommen der Ehegemeinschaft beitragen müssen.
Kürzungsgrund nach 1579 BGB Satz 6.
Das hat Sie bereits mehrere Jahre vor der Erkrankung ignoriert und nur darum geht es in diesem Punkt.
Allerdings hat Sie die Diagnosen der Klinik und weiterer 2 Fachärzte welche Sie ignoriert.
Darin liegt ein Grund zur Unterhaltskürzung vor nach 1579 BGB Satz 8.
(Sie versucht nicht Ihre Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen, gängige Rechtsprechung des BGH)
Außerdem gibt es mehrere Zeugen welche bestätigen das der Scheidungswunsch von Ihr ausgeht.
Daher hätte Sie sich spätestens im Januar arbeitssuchend melden müssen, das hat Sie auch nicht getan.
Also für die Unterhaltsberechnung habe ich ganz gute Chancen mit einen blauen Auge davon zu kommen.