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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#20
@
CheGuevara:
Wie hätte ich die Scheidung einreichen sollen wenn ich nicht mal das getrennt leben nachweisen kann?
Wenn ich bei einer Behörde meine Gehaltsnachweise abgebe und nach Aufstockung frage, habe ich großen Glück wenn jemand die Tür öffnet bevor die mich rauswerfen.
Zu Alternative 2: Die hat spürbares Übergewicht, das mit dem verhungern kann echt dauern....
Zu 1100 Euro: als Arbeitnehmer kann man in jedem Fall 5% vom netto als Werbungskosten abziehen bevor das Gehalt angerechnet wird.
Und der Selbstbehalt geht auch mit dem realen Netto hoch.
Zu 1572 BGB: Greift nur wenn Sie die notwendige Heilbehandlung nicht verweigert, ansonsten wird nach 1579 BGB sogar gekürzt.
Zum Alkohol: Bei mir erreicht sogar ne Flasche Bier Ihr MHD bevor ich es trinke, so was hab ich nicht mal im Haus.

Und lies den 1361 BGB doch mal ganz, hier wird explizit auf 1579 BGB verwiesen.
Und beides hat mit Mietrecht rein gar nichts zu tun.
Arbeit kündigen oder Gehalt anderweitig reduzieren ist laut Unterhaltsrecht strafbar mein Bester.
Was soll das denn für ein Tipp sein?
Man darf nicht mal in eine ungünstigere Steuerklasse wechseln wenn dadurch das Nettoeinkommen und damit der leistbare Unterhalt sinkt.
Im übrigen hat Sie bis kurz nach der Hochzeit gearbeitet, also kann Ihr auch ein fiktives Einkommen angerechnet werden da Sie über Jahre gegen Ihre Arbeitspflicht verstoßen hat.
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von Morel12 - 11-10-2014, 21:29

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