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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#23
Die mag leider keine Ravioli, das fällt leider aus.
1568a BGB ist mir völlig Wumpe, nochmal für Alle:
Ich bin hier alleiniger Mieter und gemäß Genossenschaftsrecht Miteigentümer, die darf sich hier nur deshalb aufhalten weil wir verheiratet sind!
Ich brauche auch keine Wohnungszuweisung vom Gericht, da keine Kinder da sind spielt der ganze Schmonz keine Rolle.
Außerdem ist die Bude zu groß und zu teuer, wenn Sie mit der Ansage die Wohnung haben zu wollen zur Arge latscht lachen die sich schlapp.

Die Frau mit Gegenterror fertigmachen geht leider auch nicht.
Die ist so in Ihrer Phantasiewelt gefangen das Du mit der keine 2 Sätze reden kannst.
Egal wie ich die beleidige, das kriegt Die gar nicht mehr mit!
Und ne ruhige Minute hat Sie eh nicht, ich schätze die hat seit 3 Tagen nicht mehr geschlafen.
Deshalb schafft sie es ja auch mich zu unmöglichen Zeiten aufzuwecken, die schläft nicht mehr.
Hier auf der Hauptstrasse kommt alle 10 Minuten der Metrobus vorbei und fährt ziemlich schnell.....
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von Morel12 - 11-10-2014, 22:03

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