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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#24
Warum tauschst du nicht das Schloss von der Wohnungstür aus, wenn sie das nächste Mal für eine Zeit abwesend ist? Sie hat für die Wohnung keinen besonderen rechtlichen Schutz, ergo ist sie nur geduldet-ein Gericht würde sich auch schwer tun, sie rauszuschmeißen. Also liegt es als "Lückenbüßer" bei dir, das Problem zu lösen. Um die endgültige räumliche Trennung herbeizuführen darfst du dich nicht mehr um sie kümmern, tust du es doch, wird dich das endlos begleiten. Der Staat wird erst aktiv, wenn es nicht mehr anders geht
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von Kurwa - 11-10-2014, 22:06

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