11-10-2014, 22:13
Hab mich in der Richtung beim Betreuungsamt kundig gemacht.
Ich darf Sie, da die davon wissen, nicht einfach der Wohnung verweisen.
Das geht erst wenn Sie unter rechtlicher Betreuung steht.
Ab dem Moment liegt es in der Verantwortung des Betreuers ihre Obdachlosigkeit zu verhindern.
Ich darf Sie, da die davon wissen, nicht einfach der Wohnung verweisen.
Das geht erst wenn Sie unter rechtlicher Betreuung steht.
Ab dem Moment liegt es in der Verantwortung des Betreuers ihre Obdachlosigkeit zu verhindern.