Als das Gesundheitsamt die Betreuung beantragt hat wurde ich von Gericht angeschrieben ob ich diese Aufgabe übernehmen könnte.
Meine Antwort im März war das wir uns scheiden lassen wollen und die Trennung in dieser Wohnung seit Januar besteht.
Von dieser Aussage will und werde ich nicht abrücken.
Hat den Richter aber auch nicht zum arbeiten angehalten.
Es dürfte allgemein bekannt sein das die Scheidung erst 12 Monate später, also im Januar 2015 eingereicht werden kann.
Meine Antwort im März war das wir uns scheiden lassen wollen und die Trennung in dieser Wohnung seit Januar besteht.
Von dieser Aussage will und werde ich nicht abrücken.
Hat den Richter aber auch nicht zum arbeiten angehalten.
Es dürfte allgemein bekannt sein das die Scheidung erst 12 Monate später, also im Januar 2015 eingereicht werden kann.