Das stimmt zwar ist aber nur ein Teil der Wahrheit.
zur Trennung gehören zwingend getrennte Bankkonten welche nachweisbar erst seit Januar 2014 bestehen.
Das wäre leicht für das Gericht zu prüfen.
Außerdem kann ich ja schlecht meiner schriftlichen Aussage im Betreuungsverfahren widersprechen.
Genau aus diesem Grunde überweise ich Ihr ja seither Ehegattenunterhalt damit mir da kein Gericht das Trennungsjahr versauen kann.
zur Trennung gehören zwingend getrennte Bankkonten welche nachweisbar erst seit Januar 2014 bestehen.
Das wäre leicht für das Gericht zu prüfen.
Außerdem kann ich ja schlecht meiner schriftlichen Aussage im Betreuungsverfahren widersprechen.
Genau aus diesem Grunde überweise ich Ihr ja seither Ehegattenunterhalt damit mir da kein Gericht das Trennungsjahr versauen kann.