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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#31
Wenn aber demnächst ein Betreuer um die Ecke kommt, der den Trennungsunterhalt optimiert? Der Betreuer wird auf die Einhaltung der gesetzlichen Regeln achten. Da ist es schon sinnvoll, bei den Fakten zu bleiben.

Vielleicht kannst Du mit deiner Ex noch in einem lichten Augenblick zum Notar gehen und eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen? Solange sie nicht unter Betreuung steht, darf sie beurkunden! Die Chance, dass das hält ... keine Ahnung?

"Wir leben seit 1.1.14 getrennt und wollen beide die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres ...

Zugewinnausgleich ?

Versorgungsausgleich ?

Wohnung?

Hausrat? Katze ?

Nachehelicher Unterhalt? "

So gesehen, könnte die jetzige Situation mit ohne Betreuer sogar eine Chance sein!

Wer zu Trennungsunterhalt verpflichtet ist und höhere Ansprüche bei der Rentenversicherung erwirbt, sollte den Zeitraum für den Versorgungsausgleich so kurz wie möglich machen, insofern den Scheidungsantrag nach 9 bis 10 Monaten stellen. Das ist dann der Stichtag für Versorgungsausgleich und Zugewinn .

Vielleicht schleppst Du sie auch zu "ihrem" neuen Anwalt, der den gemeinsamen Scheidungsantrag stellt. Der könnte aber später taktisch wieder zurück genommen werden, insofern gehst du noch zu eigenem Anwalt und stellst auch eigenen Antrag danach!

Du kämpfst gerade um ein Leben in Selbstbestimmtheit! Wenn die Gutste ins Pflegeheim muss und du zu Unterhalt verpflichtet bist ... Ist alles sehr dünn!!
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von CheGuevara - 12-10-2014, 04:01

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