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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#34
hallo Morel!
Knifflige Situation. Ich habe den Eindruck, dass Du Dich in Regelungen verbeißt, die es zwar gibt, aber selten so greifen. Beispielsweise die Verwirkung vom Unterhalt. Theoretisch Bestandteil des BGB, praktisch sehr selten angewendet. Juristen halten gern die "Einzelfallbetrachtung" dagegen, dann können sie alles machen, wozu sie lustig sind.

Zur Betreuung: die Entmündigung für Erwachsene ist in D abgeschafft. Die Betreuung schafft dafür eigentlich keinen Ersatz, wird aber oft so gehandhabt. Vom System her kann der Betreute weiter alles machen, was er für richtig hält. Der Betreuer hat den Auftrag, ihm dabei im Rahmen des Wirkungskreises zu helfen. Erst bei Eintritt von Eigengefährdung geht ein Vorgehen gegen den Willen des Betreuten und dann nur auf Beschluss des Richters. Bei Fremdgefährdung hilft nur das PsychKG. Wenn es - wie oft praktiziert- anders gehandhabt wird, reicht oft der Auftritt eines Anwalts. Schon die Einrichtung einer Betreuung gegen den ausdrücklichen Willen des Betreuten gibt es ( eigentlich ) nicht! Kein Wunder dass das dauert, denn so, wie Du es schilderst, ist die Grundlage der Einrichtung der Betreuung fragwürdig. Auf der anderen Seite für Behörden ein schöner Grund, nichts zu tun. Hast Du ja erlebt. Besteh darauf, dass es keine Betreuung gibt, aber Handlungsbedarf vorliegt. Im Rahmen ihrer Aufgaben müssen sie tätig werden.

Bei Eintritt von Selbst- oder Fremdgefährdung hat das Gesundheitsamt zu prüfen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen. Das sind aber nicht unbedingt die, die Du Dir vorstellst. Wenn die beispielsweise zum Ergebnis kommen, dass regelmäßige entlastende Gespräche ausreichen, die Gefahr abzuwenden, kommt eine Unterbringung im Krankenhaus nicht mehr in Frage. PsychKG ist Ländersache, bei uns ist es, wie beschrieben.

Solange wohnt die Frau in der Wohnung und trägt für Ihr Tun die Verantwortung. Deswegen kannst Du auch die Räumungsklage betreiben. Irgendwann hast Du dann einen Titel und schickst den Gerichtsvollzieher. Dessen Termine kann sie voraussichtlich verschieben, wenn sie wegen Krankheit nicht umziehen kann. Das bringt dann Vermieter und andere dazu, einfach die Sachen einzupacken und vor die Tür zu stellen. Nicht rechtens, aber es verschiebt den schwarzen Peter auf ihre Seite (Gerichtsverfahren, ggf. Beschluss und Durchsetzungsschwierigkeiten) .

Scheidungsantrag: such Dir einen Anwalt, der nicht so brav ist und nur das macht, was garantiert bei Gericht durchgeht, sondern das, was nach Beratung Dein Wille ist. Manche Gerichte nehmen den Scheidungsantrag nicht vor Ablauf des Trennungsjahres entgegen, manche 3Monate früher. Du hast gute Gründe in Bezug auf Zumutbarkeit, sie hat gute Gründe, dass die Trennungszeit wegen Krankheit länger angesetzt wird, wenn sie sich nicht scheiden lassen will. Entscheiden könnt Ihr das nicht, das macht nun mal der Richter, aber nur mit Antrag. Worüber Ihr Euch einig seid, wird nicht überprüft, es sind ja keine Kinder im Spiel.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von karlma - 12-10-2014, 10:25

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