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Räumungsklage gegen Ehefrau möglich?
#43
(13-10-2014, 12:18)tumi schrieb: Wie würde es aussehen, wenn es andersrum wäre?

Ehemann mit Psychose und Scheidungswunsch dreht durch und wird abgeholt, Ehefrau mit Wohnung und Scheidungswunsch, ich glaube nicht dass das so viel anders laufen würde.

Im Moment ist die Dame weg, Schlüssel hat sie nicht, unter Betreuung steht sie noch nicht. Die Gunst der Stunde besteht darin, jetzt den Scheidungsantrag zu stellen. Sogar wenn das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist weil Morel sich auf Januar festlegt, bestehen jetzt gewisse Chancen, früher geschieden zu werden, siehe §1565 Abs. 2 BGB. Nicht zögern, sondern beantragen...

Und wie gesagt, solange sie noch nicht unter Betreuung steht ist das ein Vorteil für Morel hinsichtlich des Scheidungsantrages.
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RE: Räumungsklage gegen Ehefrau möglich? - von p__ - 13-10-2014, 12:28

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