21-10-2014, 15:03
Bei den beglaubigten Abschriften steht allerdings buchstabengetreu das gleiche drin. Daher meine Frage, ob diese für eine Pfändung ausreichend wäre.
Beim Jugendamt hat man mir gesagt.
Original durch Vormundschaft bei Ihnen, beglaubigte Abschriften bei Vater und Mutter.
Und wo ist denn jetzt die Urschrift von denen die Ausfertigungen abstammen ?
Beim Jugendamt hat man mir gesagt.
Original durch Vormundschaft bei Ihnen, beglaubigte Abschriften bei Vater und Mutter.
Und wo ist denn jetzt die Urschrift von denen die Ausfertigungen abstammen ?