21-10-2014, 16:05
Bei dem ersten Gerichtstermin ging es nur darum festzustellen, ob ich fähig bin Verfahrenskostenvorschuss leisten zu können. Die Richterin nutzte aber das Treffen dazu, mich über die Rechtslage aufzuklären. Einen Anwalt hatte ich bin dahin noch nicht und somit auch keine Kosten.
Der geforderte dynamische Titel beschränkt sich auf den Mindestunterhalt für die Kinder, welches auch der Betrag ist, den ich monatlich Zahle.
Grüße vom Stefan
Der geforderte dynamische Titel beschränkt sich auf den Mindestunterhalt für die Kinder, welches auch der Betrag ist, den ich monatlich Zahle.
Grüße vom Stefan