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Anspruch auf dynamischen Titel
#9
Längst nicht jede Gegenseite setzt das auch durch. Es bringt ihr erstmal keinen Cent mehr Geld, aber mehr Arbeit. Jeder Beistand mit Resthirn wird, wenn er nicht däumchendrehend im Büro Bier trinkt (leider gibts davon Einige), bei einem statischen Titel grummeln, aber nicht klagen. Für die Klage muss er schreiben, begründen und zum Gericht latschen, ohne dass dabei überhaupt mehr Geld rauskommt. Im Gegenteil, manche andere irre beiständische Unterhaltsvorstellung kann vor Gericht zurechtgestutzt werden, oft geht es dabei um einkommensmindernde Beträge. Tendentiell rechnen Richter korrekter wie Beistände.

Der andere Grund ist ausführlich in faq und oben bereits genannt, Titel durch Urteil sind viel leichter angreifbar.

Auch die Gerichtsgebühren sind nicht teuer. Das Hauptproblem ist vielmehr die Anwaltspflicht, die dafür eingeführt wurde. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es dem Juristengesockse dabei in Wirklichkeit um eine Erhöhung des Kostenrisikos ging. Das Bebeibstandete freilich gar nicht tragen. Damit wird die Einseitigkeit Contra Unterhaltspflichtiger noch verschärft, also ein Instrument des Unterhaltsmaximierungsprinzips.
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Nachrichten in diesem Thema
Anspruch auf dynamischen Titel - von StefanN - 20-10-2014, 22:06
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von p__ - 20-10-2014, 22:18
Anspruch auf dynamischen Titel - von CheGuevara - 21-10-2014, 10:13
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von p__ - 21-10-2014, 16:14
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von blue - 26-10-2014, 18:30
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von zeitgenosse - 21-10-2014, 21:50
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von p__ - 21-10-2014, 22:02
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von BGB - 24-10-2014, 21:47

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