24-10-2014, 10:59
Der BGH-Pressemeldung enthüllte noch ein Detail, das mir bisher nicht aufgefallen ist: Der BGH gehört selber zu den Tätern der Freiheitsberaubung. Arnold hatte damals Revision eingelegt: "Seine gegen das Urteil eingelegte Revision verwarf der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. Dezember 2002"
Die nachweislich weit unterschrittenen Anforderungen an eine korrekte Beweisführung waren also kein Rechtsfehler, aha. Immer frisch gewaschen gewesen, die Roben. Egal wie turbulent, eine Profession schwimmt immer oben. Auf Kosten von Anderen, zu allen Zeiten, bei allen Gelegenheiten, auf allen Ebenen, auch dem BGH oder mal dem Volksgerichtshof.
Frau Külzer wird jetzt eine Ladung zum Haftantrifft erhalten. Über die Unterschiede zwischen Vollzugsanstalten für Frauen und Männer haben wir ja schon öfters etwas erfahren. Was Arnold erdulden musste, wird ihr nicht blühen.
Die nachweislich weit unterschrittenen Anforderungen an eine korrekte Beweisführung waren also kein Rechtsfehler, aha. Immer frisch gewaschen gewesen, die Roben. Egal wie turbulent, eine Profession schwimmt immer oben. Auf Kosten von Anderen, zu allen Zeiten, bei allen Gelegenheiten, auf allen Ebenen, auch dem BGH oder mal dem Volksgerichtshof.
Frau Külzer wird jetzt eine Ladung zum Haftantrifft erhalten. Über die Unterschiede zwischen Vollzugsanstalten für Frauen und Männer haben wir ja schon öfters etwas erfahren. Was Arnold erdulden musste, wird ihr nicht blühen.