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Anspruch auf dynamischen Titel
#11
(21-10-2014, 15:38)StefanN schrieb: Kein Beistand am Jugendamt wird sich mit weniger zufrieden geben als mit dem maximalem was er bekommen kann. Zumal er absolute Zustimmung vor/vom Gericht bekommt.
Das ist nicht richtig. Wenn es nur befristete Titel geben würde, hätten die Gerichte kaum was anderes zu tun, als sich mit Abänderungsklagen zu beschäftigen.

Ausserdem kann die Kindesbesitzerin alle 2 Jahre die Gehaltsnachweise des Drückeberges fordern. Hat sich nix geändert, gut... bleibt es bei Stufe xy der DüTab.

Und selbst JA-Tussen denken manchmal nach, ob es sich für 50 Euro zu klagen lohnt.
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Anspruch auf dynamischen Titel - von StefanN - 20-10-2014, 22:06
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von p__ - 20-10-2014, 22:18
Anspruch auf dynamischen Titel - von CheGuevara - 21-10-2014, 10:13
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von p__ - 21-10-2014, 16:14
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von blue - 26-10-2014, 18:30
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RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von p__ - 21-10-2014, 22:02
RE: Anspruch auf dynamischen Titel - von BGB - 24-10-2014, 21:47

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