30-10-2014, 23:23
Das mit dem Selbstbehalt ist nicht so einfach, da du ja von deinem Gehalt weitere Dinge "absetzen" darfst. Da geht es um Werbungskosten, Altersvorsorge.
Gerade bei den Werbungskosten kann Jugendamt, Du, oder ein gericht völlig anderer Meinung sein. Gleiches gilt, wenn du z.B. deine Wohnung mehr kostet als die 360€, die im Selbstbehalt zugestanden wird.
Liegst du deutlich unter Selbstbehalt und hast in der Vergangenheit stets darunter gelegen trotz 40Std. Job, dann ist die Chance sicherlich groß, dass du nicht leistungsfähig anerkannt wirst.
Liegst du drüber und kannst den Mindestsatz nicht bezahlen, wird man alle möglichen Kniffe nutzen um dir doch den Mindestsatz aufs Auge zu drücken.
Kannst du mindestens 133€ zahlen, lässt der Eifer des Jugendamts erheblich nach, was aber nicht bedeutet, dass du Ruhe hast. Denn solange Mutti nicht den Mindestsatz bekommt, kann sie weiterhin klagen...
Denke immer daran, dass der Unterhalt weiter steigen wird, inbesondere wenn das Kind bestimmte Altersgrenzen überschreitet. Dazu kommt die Gefahr von Betreuungsunterhalt für Mutti, danach noch Mehr- und Sonderbedarfe. Es ist aber auch kein Grund jetzt eine Kurzschlussreaktion zu starten.
Versuche gute Mine zum Spiel zu machen, versuche einen ggf heimlichen Vaterschaftstest zu machen und spiele die verschiedenen Möglichkeiten durch.
Gerade bei den Werbungskosten kann Jugendamt, Du, oder ein gericht völlig anderer Meinung sein. Gleiches gilt, wenn du z.B. deine Wohnung mehr kostet als die 360€, die im Selbstbehalt zugestanden wird.
Liegst du deutlich unter Selbstbehalt und hast in der Vergangenheit stets darunter gelegen trotz 40Std. Job, dann ist die Chance sicherlich groß, dass du nicht leistungsfähig anerkannt wirst.
Liegst du drüber und kannst den Mindestsatz nicht bezahlen, wird man alle möglichen Kniffe nutzen um dir doch den Mindestsatz aufs Auge zu drücken.
Kannst du mindestens 133€ zahlen, lässt der Eifer des Jugendamts erheblich nach, was aber nicht bedeutet, dass du Ruhe hast. Denn solange Mutti nicht den Mindestsatz bekommt, kann sie weiterhin klagen...
Denke immer daran, dass der Unterhalt weiter steigen wird, inbesondere wenn das Kind bestimmte Altersgrenzen überschreitet. Dazu kommt die Gefahr von Betreuungsunterhalt für Mutti, danach noch Mehr- und Sonderbedarfe. Es ist aber auch kein Grund jetzt eine Kurzschlussreaktion zu starten.
Versuche gute Mine zum Spiel zu machen, versuche einen ggf heimlichen Vaterschaftstest zu machen und spiele die verschiedenen Möglichkeiten durch.