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§1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung
#3
(31-10-2014, 17:09)MilanK schrieb: Ich stehe auch vor meiner persönlichen Alternative „komplett loszulassen“, eben um Frieden für alle zu wahren – doch wüsste ich nicht, wie ich in den Spiegel schauen könnte, ohne meine Optionen genutzt, oder zumindest gekannt, zu haben. Es wird mir das Herz brechen.

Deine Ex hat Borderline, ihr seid getrennt und sie hat einen Partner? Meine ganz persönliche Meinung: Es ehrt dich, aktiv Vater sein zu wollen. Aber bei dieser Konstellation (Borderline, getrennt, neuer Partner, du bist nicht der rechtliche Vater) würde ich auf die Knie fallen um Gott zu danken! Wenn du es versuchen würdest, würde sie dir nicht nur Steine in den Weg legen, sondern vermutlich auch damit auf dich werfen. Ist erstmal der Neue der rechtliche Vater (wie doof ist der eigentlich?), hast du quasi keine Chance das als "Aussenstehender" anzufechten. Andererseits sparst du dir etwa 100 000 € Unterhalt und mit einer Borderlinerin JEDE MENGE ÄRGER!
Lies dich hier im Forum ein was dir alles passieren könnte (finanzielle Erpressung, Kindesentzug usw) und dann überlegs dir nochmal.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: §1600BGB / schwangere Ex heiratet kurz vor Entbindung - von L3NNOX - 31-10-2014, 18:17

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