31-10-2014, 20:31
(28-10-2014, 05:22)CheGuevara schrieb: Bei Nicht-Erreichen des Mindestunterhaltes gibt es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ... Must Du halt nen Nebenjob suchen ... wird zumindest der Richter meinen.
Die gesteigerte Erwerbsobligenheit mit Nebenjob usw. ist längst vom Tisch.
Nun geht es nur noch darum, welche schulische und berufliche Ausbildung der Unterhaltspflichtige hat und zu was er gesundheitlich in der Lage ist.
Ein Beispiel davon habe ich heute hier
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=9619
Eingestellt.
Das OLG Hamm ist von 173 Stunden ausgegangen. Mehr nicht.
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.