03-11-2014, 09:32
Wir sind hier in Deutschland. Da gilt die Meinungsfreiheit. Als Wort, so wie das Bankgeheimnis. Aber vor allem gilt das Urheberrecht, das Telemediengesetz, das Leistungsschutzrecht, das Jugendschutzgesetz, das Markenrecht, das Persönlichkeitsrecht, § 185 StGB, Abmahnungen, Störerhaftung... jeder einzelne Punkt würgt dir die Luft ab, wenn du greifbar bist.
In Artikel 5 Grundgesetz steht es drin, nach innen gerichtet, schlecht formuliert, bereits 1948 hoffnungslos veraltet wie auch der Rest des Grundgesetzes, das tatsächlich kein Ruhmesblatt der Schreiber war und ist. Man sollte besser keine Gesetze nach einem Zusammenbruch formulieren, dann sind die Ansprüche sehr klein und die jüngste Vergangenheit zu erdrückend. Wir halten uns stattdessen an den gleich alten, aber wesentlich moderneren Artikel 19, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN-Vollversammlung vom 10.12.1948:
"Jedermann hat das Recht auf freie Meinung und freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."
In Artikel 5 Grundgesetz steht es drin, nach innen gerichtet, schlecht formuliert, bereits 1948 hoffnungslos veraltet wie auch der Rest des Grundgesetzes, das tatsächlich kein Ruhmesblatt der Schreiber war und ist. Man sollte besser keine Gesetze nach einem Zusammenbruch formulieren, dann sind die Ansprüche sehr klein und die jüngste Vergangenheit zu erdrückend. Wir halten uns stattdessen an den gleich alten, aber wesentlich moderneren Artikel 19, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UN-Vollversammlung vom 10.12.1948:
"Jedermann hat das Recht auf freie Meinung und freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die unbehinderte Meinungsfreiheit und die Freiheit, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben."