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Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr?
#2
(24-05-2009, 12:35)campesino schrieb: Meine Exgattin hat nach längerem Hin und Her zwischen den Anwälten auf Zugewinn gegen mich geklagt.
Auch ohne Schriftsätze verfasst zu haben, hatte er wohl das Mandatvon Dir erhalten. Ich vermute mal, dass es somit korrekt ist, eine Geschäftsgebühr zu verlangen. Er soll Dir doch die Begründung schicken, wonach er genau abgerechnet hat.
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RE: Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr? - von blue - 24-05-2009, 12:51

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