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Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten
#11
(31-10-2014, 13:38)Sixteen Tons schrieb: Eine gute Bekannte, die bei der Sparkasse arbeitet, eröffnete mir übrigens
noch dazu, das die Bank im Falle einer solchen "Zweckentfremdung" den
Kontoinhaber auffordert, solche Zahlungseingänge zu erklären. In genau meinem Fall könnte
das dazu führen, das dem Vater der Ex das Konto gekündigt wird, weil die Bank keine
Geldwäsche duldet. Alleine ein Verdacht einer solchen ist meldepflichtig für die Bank.
und diese Erklärung sollte man ernst nehmen!
Ansonsten tritt Schuldbefreiung natürlich unabhängig davon nach Maßgabe der §§ 362 II i.V.m. 185 BGB ein (wenn ich mich richtig erinnere ....)
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RE: Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten - von Ibykus - 03-11-2014, 15:21
RE: Unterhalt mit schuldbefreiender Wirkung leisten - von zeitgenosse - 01-11-2014, 05:17

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