03-11-2014, 19:46
(31-10-2014, 18:10)p__ schrieb: Wenn du die rechtliche Vaterschaft willst, musst du die Mutter sofort nach der Geburt ansprechen und erst ohne Gericht eine Kärung versuchen. Du kannst sie ja damit locken, dass sie damit auch Unterhalt erhält, wenn der Putativvater die Vaterschaft anfechtet und du sie unterzeichnest. Eine Anerkennung kannst du jetzt schon unterzeichnen, sie ist nur noch nicht wirksam.
Ansonsten bleibt nur §1600 BGB Abs. 2, wie du schon richtig erkannt hast. Die Chancen? Jedenfalls so hoch, dass du es einfach mal probieren kannst.
Allerdings: Eine (vielleicht) Borderline-Mutter, ein Ehemann der auch nicht ganz knusper wirkt - ich würde komplett loslassen. Du ersparst dir extrem viel Probleme.
Danke für deine Antwort - nein, mit Geld ist nicht zu locken - hatte schon weit aus mehr Kindsunterhalt angeboten - eben nicht nach der Düsseldorfer Tabelle, sondern den für mich angemessenen Betrag - habe ein recht gutes Einkommen.
Der "Ehemann" ist einfach nur froh, durch sie seine Tochter wieder im Haushalt zu haben - für mich verständlich - er wird sie auch "lieben" - weniger verständlich für mich - scheint wohl sehr individuell zu sein - ich würde sie nie und nimmer "zurücknehmen"!