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Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung
#56
(06-11-2014, 18:38)CheGuevara schrieb: Dass Gesetze rückwirkend gelten, gibt es nur im Steuerrecht und gab es unter den Nazis ... Roland Freisler lässt grüssen!
Nein. Das gab es auch in anderen real existierenden sozialen Rechtsstaaten, wie der BRD, sieht unter Verjährungsdebatte. Die Verjährung für Mord wurde 1965 auf 20 Jahre nach Gründung der BRD, dann 1969 auf 30 Jahre und 1979 auf "nie" ausgeweitet. Das ist eine Wiederholung des Lex Götze.

(06-11-2014, 18:00)raid schrieb: Wenn die Gesetze gegen Vergewaltigung verschärft werden, dann sollten auch die Gesetze verschärft werden, in denen Falschbeschuldigungen das Leben von Menschen zerstören.
Man muss schon sehr blöd sein, um sich bei der neuen Gesetzeslage eine Falschbeschuldigung nachweisen zu lassen.
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RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von Das Nerdliche Orakel - 06-11-2014, 21:50
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 12-02-2015, 18:40
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von zeitgenosse - 16-02-2015, 20:46
RE: Anstehende Reform des §177 StGB, Vergewaltigung - von the notorious iglu - 12-01-2016, 20:55

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