10-11-2014, 14:20
Der Wohnwert ermittelt sich an Hand der potentiellen Mieteinnahmen im Fall einer Vermietung. Vielleicht sind Aspekte am Haus relevant, die eine geringere "Miete" rechtfertigen?
Üblicherweise stellt die Tilgung fürs Haus eine Sparleistung dar und wird insoweit nicht als Abzugsposten anerkannt. Der Zinsaufwand schon!
Altersvorsorge im Zusammenhang mit Kindesunterhalt wurden bei mir noch nicht berücksichtigt, allerdings habe ich Werbungskosten geltend gemacht und bin bei knapp über 100% der Düsseldorfer Tabelle.
Hast Du keine Fahrtkosten und Fortbildungskosten, die da noch runter gerechnet werden können?
Üblicherweise stellt die Tilgung fürs Haus eine Sparleistung dar und wird insoweit nicht als Abzugsposten anerkannt. Der Zinsaufwand schon!
Altersvorsorge im Zusammenhang mit Kindesunterhalt wurden bei mir noch nicht berücksichtigt, allerdings habe ich Werbungskosten geltend gemacht und bin bei knapp über 100% der Düsseldorfer Tabelle.
Hast Du keine Fahrtkosten und Fortbildungskosten, die da noch runter gerechnet werden können?
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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(Donovan)