Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#1
Entsorgter Vater zahlt Unterhalt entsprechend seines Einkommens in Höhe von 100% DDT. Damit hat er seine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" nach §1603 BGB erfüllt. Es bleibt eine einfache Erwerbsobliegenheit. Worin besteht diese?

Wenn er z. B. 160% DDT entsprechend seines Einkommens zahlen würde und dann plötzlich aufhören würde zu arbeiten oder seine Wochenstunden reduzieren würde und auf einmal nur 100% DDT zahlen könnte, würde er dann gegen seine einfache Erwerbsobliegenheit verstoßen?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von feministensoehnin - 10-11-2014, 19:28

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Big Grin "Erwerbsobliegenheit" oder eher Pflicht zur Einkommensmaximierung? totality 1 603 26-06-2024, 14:39
Letzter Beitrag: p__
  Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit Grant79 8 1.736 21-06-2024, 10:48
Letzter Beitrag: Grant79
  Erwerbsobliegenheit bei nichtprivilegiertem Kind und BAföG-Anspruch ehrensoldstattunterhalt 4 3.709 19-01-2020, 00:43
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Erwerbsobliegenheit Ipanema 50 27.833 01-09-2019, 08:38
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste