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einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#3
Danke, Robert, eins verstehe ich nicht:

Wenn der DiplIng schon KU 160% DDT bezahlt, dann ist das doch nicht mehr die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit"?

Die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" gilt doch nur für den "Mindestunterhalt" von 100% DDT oder verstehe ich da etwas nicht richtig?

Mich interessiert, welche zusätzlichen Pflichten ein Zahlvater hat, wenn er seine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" bereits erfüllt.

Anderen Job mit mehr Lohn annehmen? Nein.

Job behalten? Ja.
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RE: einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von feministensoehnin - 10-11-2014, 20:09

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