Na, na...
Die Rechtsbeziehungen unterscheiden sich zweifelsohne.
Die Mutter tritt lediglich als Zeugin auf.
Die Anforderungen an den Antragsteller und Leistungsbezieher sind völlig andere.
Kein "Quatsch".
S.
Die Rechtsbeziehungen unterscheiden sich zweifelsohne.
Die Mutter tritt lediglich als Zeugin auf.
Die Anforderungen an den Antragsteller und Leistungsbezieher sind völlig andere.
Kein "Quatsch".
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.