Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit
#5
@feministensoehnin

Du musst das immer so sehen. Nimmst Du einen weniger gut bezahlten Job an, dann entgeht Papa Staat ja jede Menge an Steuern und den Sozialträgern jede Menge an Sozialabgaben. 

Vor allem weniger Steuern zahlen, mögen Richter gar nicht gerne. Der Steuerzahler sorgt schließlich für deren Einkommen und Pensionen.

Deshalb musst Du gute Gründe dafür finden, warum Du weniger Einkommen hast und damit auch weniger Steuern bezahlst.

Es geht hier nicht um das Kindeswohl. Es geht um das Richterwohl.

Normalerweise dürfte Dir nichts passieren, wenn Du 100 % des Regelsatzes zahlst. Da schwankt aber die Steuerlast schon um geschätzte 2.000 €.

Genau das wollen Richter nicht sehen. Du ernährst mit einem Gehalt jenseits der 4701 € bereinigtem Netto mindestens einen halben Richter, während es mindestens 15 von der Sorte bis 1500 € bereinigtem Netto braucht. 

LG

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: einfache Erwerbsobliegenheit und gesteigerte Erwerbsobliegenheit - von Camper1955 - 10-11-2014, 22:29

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Big Grin "Erwerbsobliegenheit" oder eher Pflicht zur Einkommensmaximierung? totality 1 414 26-06-2024, 14:39
Letzter Beitrag: p__
  Kindesunterhalt bei volljährigen Kindern und Erwerbsobliegenheit Grant79 8 1.137 21-06-2024, 10:48
Letzter Beitrag: Grant79
  Erwerbsobliegenheit bei nichtprivilegiertem Kind und BAföG-Anspruch ehrensoldstattunterhalt 4 3.305 19-01-2020, 00:43
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Erwerbsobliegenheit Ipanema 50 24.265 01-09-2019, 08:38
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste