11-11-2014, 00:09
Unterhalt ist fällig ab gültiger Auskunftsaufforderung. Streitet man sich danach über die Höhe, verklagt dich und beschliesst ein halbes Jahr später der Richter einen bestimmten Betrag, dann gilt der nicht ab Rechtskraft des Beschlusses, sondern ab der Auskunftsaufforderung. Du kannst das je nach Definition "rückwirkend" nennen oder nicht.
Das vereinfachte Verfahren ist in der Praxis bedeutungslos. Wie es abläuft, kannst du z.B. hier nachlesen, im FamFG ist es ab § 249 FamFG abgehandelt.
Das vereinfachte Verfahren ist in der Praxis bedeutungslos. Wie es abläuft, kannst du z.B. hier nachlesen, im FamFG ist es ab § 249 FamFG abgehandelt.