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Antrag auf Gericht zur Umgangsklärung
#10
(11-11-2014, 17:14)Skipper schrieb: Mein Entwurf soll nur ein Vorlage sein, ein Beispiel, und muß natürlich an die konkreten Verhältnisse und Sprachmöglichkeiten angepaßt weden.

Anders habe ich es auch nicht aufgefaßt! Smile

Ich sehe aber trotzdem vieles anders als Du:


  1. Mit ungenauen Angaben habe ich extrem schlechte Erfahrungen gemacht. Sowohl bei mir selbst als auch bei anderen. Am besten waren immer tagesgenaue Angaben, da es hier nur wenig Streitmöglichkeiten gibt.
  2. Ganz auf Weihnachten/Ostern zu verzichten finde ich nicht gut. Ist aber sicher geschmackssache. Im allgemeinen habe ich die Erfahrung gemacht, daß die Kinder zumindest an Weihnachten beide Familien erleben wollen.
  3. Auf exakte Hälftigkeit würde ich nicht pochen. Da die Ferien sich jedes Jahr ein bißchen verschieben, kommt jeder der beiden mal in den Genuß, das Kind etwas länger zu haben. Viel wichtiger sind exakte Zeitvorgaben, die keinen Interpretationsspielraum zulassen. Deswegen als Beispiel der 27.12. oder die 21 Tage (= 3 Wochen) in den Sommerferien.
  4. Daß das mit dem Wechsel zurück zur Mutter unmittelbar vor dem Schulbeginn problematisch ist, ist richtig. Evt. hier auf zwei Tage verzichten. Nach meiner Erfahrung ist es regelmäßig NICHT durchzusetzen, daß man als Vater die Kinder IMMER in den ersten Ferienwochen bekommt (versuchen kann man es trotzdem).

(11-11-2014, 17:14)Skipper schrieb: Hi Tanou,

magst Deinen Regelungsvorschlag hier mal anonymisiert einstellen, dann können wir besser darüber sprechen und erkennen, wo es hakt oder später hacken könnte. Wink

Gute Idee!

Zum Einwurf von HansWurst bezüglich der Ferienzeitdefinition ist mein Vorschlag folgender:

Zitat:Beginn der Ferienzeit ist der dem letzten offiziellen Schultag folgende Kalendertag.

Ende der Ferienzeit ist der letzte Kalendertag vor dem ersten offiziellen Schultag.

Damit umgeht man die beliebte, aber äußerst üble Diskussion, daß der Beginn der Ferienzeit doch bitte erst der Montag des nach dem dem letzten offiziellen Schultag folgenden Wochenendes ist (Ende dann entsprechend der Freitag vor dem Wochenende vor dem ersten offiziellem Schultag).

Simon II
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RE: Antrag auf Gericht zur Umgangsklärung - von Simon ii - 11-11-2014, 18:53

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