12-11-2014, 08:50
Genauer gesagt:
Insgesamt darf die Altersvorsorge 24% umfassen.
Beim Angestellten werden davon 20% durch die gesetzliche Altersvorsorge aufgezehrt. Bleiben 4% disponibel.
Bei Selbstständigen gehen die ganzen 24% und bei dem Gehaltsteil der die gesetzliche Bemessungsgrenze überschreitet, gehen auch wieder 24%.
Insgesamt darf die Altersvorsorge 24% umfassen.
Beim Angestellten werden davon 20% durch die gesetzliche Altersvorsorge aufgezehrt. Bleiben 4% disponibel.
Bei Selbstständigen gehen die ganzen 24% und bei dem Gehaltsteil der die gesetzliche Bemessungsgrenze überschreitet, gehen auch wieder 24%.