12-11-2014, 11:11
(12-11-2014, 08:50)beppo schrieb: Genauer gesagt:
Insgesamt darf die Altersvorsorge 24% umfassen.
Beim Angestellten werden davon 20% durch die gesetzliche Altersvorsorge aufgezehrt. Bleiben 4% disponibel.
Bei Selbstständigen gehen die ganzen 24% und bei dem Gehaltsteil der die gesetzliche Bemessungsgrenze überschreitet, gehen auch wieder 24%.
Hallo zusammen,
Beppo hat es völlig richtig erklärt, wobei auch hier wieder einmal Rechtsbeugung betrieben wird. Der aktuelle Beitragssatz zur Rentnversicherung beträgt 18,9 %, d.h. man dürfte eigentlich 24 - 18,9 = 5,1% zusätzliche Altersvorsorge abziehen, wenn sich die Gerichte an ihre eigenen Leitlinien halten würden.
Ich habe seinerzeit beim OLG diesen Punkt diskutiert, leider haben sie es nicht verstanden und haben "im Namne des Volkes" nur 4% berücksichtigt.
Grüße
Lullaby