Na, von direkt "unfähig" kann man nicht sprechen. Dein Anwalt untertreibt, in der Hoffnung damit durchzukommen. Ihre Anwältin übertreibt, in der Hoffnung damit durchzukommen. Manchmal passiert ja eines davon. In der Regel kommen so aber beide Anwält zu einer Verhandlung.
Da muss man eben das Spiel in die eigenen Hände nehmen. Z.B. indem du beiden Berechnungen zum Jugendamt gehst und dort befristet für 2 Jahre einen angemessenen KU titulierst. Auch wenn die "unfähiger Weise" behaupten, das ginge nicht. Dann kannst du sehen, was passiert. Im besten Falle hast du damit die Gerichts- und RA-Kosten ordentlich verkleinert, wenn nur noch um die Differenz und Laufzeit gestritten wird.
Da muss man eben das Spiel in die eigenen Hände nehmen. Z.B. indem du beiden Berechnungen zum Jugendamt gehst und dort befristet für 2 Jahre einen angemessenen KU titulierst. Auch wenn die "unfähiger Weise" behaupten, das ginge nicht. Dann kannst du sehen, was passiert. Im besten Falle hast du damit die Gerichts- und RA-Kosten ordentlich verkleinert, wenn nur noch um die Differenz und Laufzeit gestritten wird.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #