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Antrag auf Gericht zur Umgangsklärung
#14
(13-11-2014, 17:35)Tanou schrieb: 1. Jedes zweite Wochenende, und zwar in den geraden Kalenderwochen, von Freitagnachmittag bis Sonntagabend
verbringt [Name] mit ihrem Vater

Fehler Nr. 1: Es fehlen die Uhrzeiten und die Angabe des Ortes, wo das Kind von der Mutter zum Vater und retour wechselt.

(13-11-2014, 17:35)Tanou schrieb: 2.Die Hälfte der Schulferien in Absprache beider Eltern: Für das Jahr 2015 verbringt [Name] die Osterferien
und die ersten 3 Wochen der Sommerferien bei der Mutter, die Pfingstferien und die 2. Sommerferienhälfte beim
Vater. Die restlichen Ferientage sollten noch besprochen werden.

Fehler Nr. 2:

Es fehlt die genaue Definition, wann die Ferien beginnen und enden, und die Uhrzeiten bzw. Abholorte wie in Fehler 1.

"Die restliche Ferientage sollten noch besprochen werden" ist Müll!

Hier muß eine klare Forderung Deinerseits hin.

Du wirst Dich wundern, wieviel an Deinen Forderungen noch "besprochen" wird! Dodgy


(13-11-2014, 17:35)Tanou schrieb: 3. Dem Antrag auf Umgangsregelung ist eine ausgearbeitete Elternvereinbarung beigelegt, in der die
genauen Abläufe vorgeschlagen wurden.

Fehler Nr. 3:

Das muß direkt hieb und stichfest in dem Umgangsregelungsantrag stehen und nicht in irgendeinem "Zusatzprotokoll".

Wie kommst Du auf diesen Blödsinn?

(13-11-2014, 17:35)Tanou schrieb: 4. Die Umgangsregelung kann mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, falls die Mutter weiterhin dem Kind [Name]
den Umgang mit dem Vater nicht ermöglicht.

Fehler Nr. 4:

Die Zwangsgeldregelung muß ganz konkret benannt werden! Du mußt eine definitive, mindestens vierstellige Summe angeben.

Die Begründung liest sich auf den ersten Blick ganz vernünftig.

Simon II
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RE: Antrag auf Gericht zur Umgangsklärung - von Simon ii - 13-11-2014, 20:09

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