14-11-2014, 18:28
(14-11-2014, 18:16)beppo schrieb: Zugewinnausgleich von Minus nach weniger Minus gibt es nicht.
Doch:
Zitat:Bisher kannte das Gesetz kein negatives Anfangs- oder Endvermögen. D. h. hatte ein Ehepartner bei der Heirat Schulden, so ging er rechtlich in die Ehe mit nichts, also auch ohne Schulden. Bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs steht der Ehegatte, der Schulden hatte somit besser da, weil er mit seinem erwirtschafteten Gewinn in der Ehe erst einmal seine Schulden abgetragen hat und dies aber in der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht beachtet wird, da er rein rechtlich mit nichts in die Ehe ging.
Da in der heutigen Zeit immer mehr Menschen verschuldet sind, auch immer jüngere Menschen, entspricht diese Rechtslage nicht mehr den gegenwärtigen Lebenssachverhältnissen. Durch die Reform, die am 01.09.2009 in Kraft tritt, werden nun auch negative Anfangs- und Endvermögen zugelassen und bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs somit auch die Schulden der Ehegatten berücksichtigt. Hierdurch werden insgesamt gerechtere Ergebnisse erzielt als nach der alten Rechtslage.
Quelle:http://kanzlei-cudina.de/allgemein/reform-des-zugewinns/
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka