14-11-2014, 22:51
Erst einmal Hallo hier!
1. Was mich doch sehr wundert, ist dies:
Es gibt keine (!) Sippenhaft in D und die gibt es auchg nicht im Insolvenzrecht! Das Ding ist der Hammer des Abends...
2.Deine Rechnung wegen des Zugewinnausgleiches in Bezug auf die Miteinbeziehung der ehemaligen Schulden, ist richtig! Die im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassenen Schulden in Höhe von 144.740 Euro werden - so wie Du das gemacht hast - nun hinzu gerechnet. Du hast das "Glück", dass die Ehe kurz vorher geschlossen wurde und kurz danach die Insolvenz angemeldet wurde. Ebenso würde dies zutreffen, wenn kurz vor Beginn der Ehe die Insolvenz abgeschlossen worden wäre.
Wäre die Insolvenz beispielsweise schon drei Jahre vor Beginn der Ehe "begonnen" worden, würde der Betrag nicht berücksichtigt. Neue Urteile orientieren sich an dem kurzen zeitlichen Zusammenhang von Insolvenzbeginn und Ehebeginn.
(Es gibt eine Anwalt, der sehr väterfreundlich ist, bei facebook. Dieser schrieb auch was zu diesem Thema. Name per PN....)
Laß Dich von irgendeiner dusseligen Anwältin oder einem Familienrichter, der von solchen Sachen keinen Plan hat, nicht ins Bockshorn jagen! Aber den Eindruck machst Du auch nicht ;-)
3. Normalerweise gilt während der Insolvenz eine erweiterte Erwerbspflicht. Deine Ex hat zwar mehrmals dagegen "verstoßen", aber erstens ist das Thema defintiv durch und zweitens wird sie nicht sonderlich straff gehandhabt.
4. Die Sache mit der PKV ist ein Rohrkrepierer. Nach geltender OLG Rechtsprechung hast Du die PKV für die Kinder zu bezahlen! Urteile findest Du im Forum. Darüber gibt es auch einen Thread. Vielleicht weiß Deine Ex nichts davon und auch nicht ihr dusseliges Mietmaul. Bluffe mal und mach einfach mal alles fertig für die Familienversicherung. Bereite die Briefe vor und gib es der Ex zur Unterschrift, mit dem Kommentar: Ich habe schon alles vorbereitet. Per Gesetz muss das so sein ;-)
5. Beim Kindesunterhalt mache Dir keine Illusionen. Deine Vorstellungen sind genauso richtig wie illusorisch. Man wird Dir die entsprechenden Sätze der düsseldorfer Tabelle unterjubeln und gleich versuchen, Dir den Titel hinterher zu schieben. Also: Holzauge sei wachsam! Teuer wirds auf jeden Fall. Leider.
6. Das Haus könnte Dein Trumpf bei Verhandlungen werden. Wer wohnt in dem Haus? Du? Läuft der Kredit auf Beide? Stehen beide im Grundbuch? Was hast Du mit dem Haus vor? Was will sie? Wenn diese Fragen geklärt sind, kann man mehr dazu sagen. Diese Hausgeschichten sind mein Steckenpferd ;-)
1. Was mich doch sehr wundert, ist dies:
Zitat:Vor der Hochzeit wurde noch ein Vertrag mit dem Insolvenzverwalter gemacht dass wir 350 EURO über 6 Jahre jeden Monat bezahlen müssen zur Gläubigerbefriedigung. Mit dem Hintergrund das bei mir nix gepfändet wird.
Es gibt keine (!) Sippenhaft in D und die gibt es auchg nicht im Insolvenzrecht! Das Ding ist der Hammer des Abends...
2.Deine Rechnung wegen des Zugewinnausgleiches in Bezug auf die Miteinbeziehung der ehemaligen Schulden, ist richtig! Die im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassenen Schulden in Höhe von 144.740 Euro werden - so wie Du das gemacht hast - nun hinzu gerechnet. Du hast das "Glück", dass die Ehe kurz vorher geschlossen wurde und kurz danach die Insolvenz angemeldet wurde. Ebenso würde dies zutreffen, wenn kurz vor Beginn der Ehe die Insolvenz abgeschlossen worden wäre.
Wäre die Insolvenz beispielsweise schon drei Jahre vor Beginn der Ehe "begonnen" worden, würde der Betrag nicht berücksichtigt. Neue Urteile orientieren sich an dem kurzen zeitlichen Zusammenhang von Insolvenzbeginn und Ehebeginn.
(Es gibt eine Anwalt, der sehr väterfreundlich ist, bei facebook. Dieser schrieb auch was zu diesem Thema. Name per PN....)
Laß Dich von irgendeiner dusseligen Anwältin oder einem Familienrichter, der von solchen Sachen keinen Plan hat, nicht ins Bockshorn jagen! Aber den Eindruck machst Du auch nicht ;-)
3. Normalerweise gilt während der Insolvenz eine erweiterte Erwerbspflicht. Deine Ex hat zwar mehrmals dagegen "verstoßen", aber erstens ist das Thema defintiv durch und zweitens wird sie nicht sonderlich straff gehandhabt.
4. Die Sache mit der PKV ist ein Rohrkrepierer. Nach geltender OLG Rechtsprechung hast Du die PKV für die Kinder zu bezahlen! Urteile findest Du im Forum. Darüber gibt es auch einen Thread. Vielleicht weiß Deine Ex nichts davon und auch nicht ihr dusseliges Mietmaul. Bluffe mal und mach einfach mal alles fertig für die Familienversicherung. Bereite die Briefe vor und gib es der Ex zur Unterschrift, mit dem Kommentar: Ich habe schon alles vorbereitet. Per Gesetz muss das so sein ;-)
5. Beim Kindesunterhalt mache Dir keine Illusionen. Deine Vorstellungen sind genauso richtig wie illusorisch. Man wird Dir die entsprechenden Sätze der düsseldorfer Tabelle unterjubeln und gleich versuchen, Dir den Titel hinterher zu schieben. Also: Holzauge sei wachsam! Teuer wirds auf jeden Fall. Leider.
6. Das Haus könnte Dein Trumpf bei Verhandlungen werden. Wer wohnt in dem Haus? Du? Läuft der Kredit auf Beide? Stehen beide im Grundbuch? Was hast Du mit dem Haus vor? Was will sie? Wenn diese Fragen geklärt sind, kann man mehr dazu sagen. Diese Hausgeschichten sind mein Steckenpferd ;-)