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Umgang durch Sozialrichter feststellen lassen
#28
(11-11-2014, 17:08)pudding schrieb: Das Thema dürfte damit abschliessend geklärt sein.
Ich bedanke mich bei allen Beteiligten.
Ich kann pudding gut verstehen. Umgangskosten von der Abhängigkeit mütterlicher Bestätigung zu beantragen, würde mir auch sauer aufstoßen.

Ich habe im ganzen Thread nichts über einen familiengerichtlichen Beschluss gelesen?
Wenn das Umgangsrecht tituliert ist, dürfte das Jobcenter keine Probleme mehr machen.
Es ist eigentlich wie immer: der Gang zum Gericht schafft in den meisten Fällen Abhilfe und Klärung.
Vater-Mutter-Übereinkünfte sind in der Regel das Papier nicht wert, auf das sie geschrieben sind.

Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, wenn die Mutter nicht korrekt die Umgänge bestätigt.
Nämlich den Bescheiden des Jobcenters immer zu widersprechen und -wenn das JC Dich an das SG verweist, sofort dieser Aufforderung folgen, ohne das verwaltungsrechtliche Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) abzuwarten. 
Richtige Klageart dürfte die ansonsten subsidiäre Feststellungsklage sein: es wird beantragt festzustellen, dass ......

 
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