(15-11-2014, 18:22)Gerald Emmermann schrieb: (...)
Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, wenn die Mutter nicht korrekt die Umgänge bestätigt.
Nämlich den Bescheiden des Jobcenters immer zu widersprechen und -wenn das JC Dich an das SG verweist, sofort dieser Aufforderung folgen, ohne das verwaltungsrechtliche Vorverfahren (Widerspruchsverfahren) abzuwarten.
Richtige Klageart dürfte die ansonsten subsidiäre Feststellungsklage sein: es wird beantragt festzustellen, dass ......
Bei Vorliegen einer Umgangsregelung, noch besser mit Biligung des FG, ist auch der Vater zum Umgang verpflichtet.
Bei pflichgemäßer Umsetzung der URegelung und unter Leistungsverweigerung des JC könnte der Familie eine existenzielle Notlage erwachsen oder man setzt sich fam.rechtl. ins Unrecht, wenn man den Umgang ausfallen läßt, uU dann sogar mit Schadenersatzansprüchen der Mutter, wenn diese alternative Betreuung organisieren muß.
DAS allein rechtfertig schon, beim SG einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, da ein Abwarten eines Widersprunchsbescheides nicht zumutbar und angemessen ist.
Aber aufpassen: Da es sich uU um Ansprüche der Kinder handelt, ist man - ohne SR - nicht so ohne weiteres für die Kids klagebefugt. Weiß jetzt aber nicht, ob sich die Rechtslage dazu geändert hat.
Ich habe das vor vielen Jahren mal durchgezogen, ging aber nicht um komische Bestätigungen der Mutter, sondern um handfeste Leistungsstörungen und Verweigerungen des JC.
Ergebnis: Im Eilverfahren wurde das JC vom hiesigen SG dazu verdonnert, noch spät freitags mir die beantragten und erforderlichen Mittel bar auszuhändigen, um pünktlich meine Kids abholen und versorgen zu können (Reisekosten immer ca. 200 + Sozialgeld der Kids). Damals waren auf einen Schlag mein, das SG am Ort der Kids und das FG dort involviert - und die Mutter. JC hat dann nie wieder Probleme gemacht, denen hat wohl auch die Anwaltsrechnung nicht so gut gefallen.
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Wenn es um das Zusammen- und Familienleben mit meinen Kids geht, fackele ich nicht lange.
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.