17-11-2014, 10:25
Guten Morgen,
Vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten in der Tat, ist es Spannend wie es ausgehen wird werde auf jedenfall davon Berichten.
Der Vertrag mit dem Insolvenzverwalter ist im nachhinein gesehen sehr zweifel haft.
Bezüglich des themas (Es gibt eine Anwalt, der sehr väterfreundlich ist, bei facebook. Dieser schrieb auch was zu diesem Thema. Name per PN....) kannst Du mir den Namen bitte per pn schicken?
In der tat die PKV entwickelt sich vielleicht noch zu einem Problem bis jetzt sieht sie es auch noch so das die Kinder über die Familienversicherung versichert werden sollen. Geht aber eh erst wenn offiziell die Scheidung durch ist. Ich habe zur Zeit noch etwas zu tricksen bei der PKV es gibt ja das Bürger Entlastungsgesetz wo man im Berufsleben etwas mehr einzahlt im Monat dafür im Alter fast keine Beiträge bezahlt. Will ich zum Jahreswechsel anstoßen damit ich im Januar die erhöhten Beiträge für Kinderunterhalts Berechnung parat habe. Kennt sich da jemand mit diesem Thema aus? Ob das anerkannt wird?
Bezüglich des Kindesunterhaltes muss es doch eine Möglichkeit geben diesen zu Drücken mir ist das zu schematisch mit der Unterhaltstabelle.
Das Haus habe ich vor der Ehe alleine gekauft stehe alleine im Grundbuch. Ich will weiterhin im Haus bleiben soll meine Altersvorsorge sein. Wie läuft das mit dem Wohnwert nach der Scheidung?
Vielen Dank erstmal für die zahlreichen Antworten in der Tat, ist es Spannend wie es ausgehen wird werde auf jedenfall davon Berichten.
Der Vertrag mit dem Insolvenzverwalter ist im nachhinein gesehen sehr zweifel haft.
Bezüglich des themas (Es gibt eine Anwalt, der sehr väterfreundlich ist, bei facebook. Dieser schrieb auch was zu diesem Thema. Name per PN....) kannst Du mir den Namen bitte per pn schicken?
In der tat die PKV entwickelt sich vielleicht noch zu einem Problem bis jetzt sieht sie es auch noch so das die Kinder über die Familienversicherung versichert werden sollen. Geht aber eh erst wenn offiziell die Scheidung durch ist. Ich habe zur Zeit noch etwas zu tricksen bei der PKV es gibt ja das Bürger Entlastungsgesetz wo man im Berufsleben etwas mehr einzahlt im Monat dafür im Alter fast keine Beiträge bezahlt. Will ich zum Jahreswechsel anstoßen damit ich im Januar die erhöhten Beiträge für Kinderunterhalts Berechnung parat habe. Kennt sich da jemand mit diesem Thema aus? Ob das anerkannt wird?
Bezüglich des Kindesunterhaltes muss es doch eine Möglichkeit geben diesen zu Drücken mir ist das zu schematisch mit der Unterhaltstabelle.
Das Haus habe ich vor der Ehe alleine gekauft stehe alleine im Grundbuch. Ich will weiterhin im Haus bleiben soll meine Altersvorsorge sein. Wie läuft das mit dem Wohnwert nach der Scheidung?