17-11-2014, 13:14
Der Zugewinn ist kein Gemeinschaftsgut und steht somit auch ausserhalb der Insolvenz. Sie ist nur eine Unterart der Gütertrennung, während der Ehe bleiben die Güter nämlich getrennt, erst am Schluss wird "abgerechnet". Das unterscheidet die Zugewinngemeinschaft von der Errungenschaftsgemeinschaft.