26-05-2009, 13:36
Bis 13.805 € als Sonderausgaben § 10 EStG. --> Anlage U
Irgendwas von 7.680 als aussergewöhnliche Belastungen laut § 33a EStG. --> Keine Anlage U
Aber lies Dir die beiden §§ mal genau durch. Ohne selbst zu wissen, wieviel die Ex verdient, kann das mit Anlage U extrem schlecht ausgehen. Meine Ex hatte sich auch geweigert, mir die Anlage U zu unterschreiben. Blieb ihr aber nix anderes übrig.
Später stellte sich dann auch heraus warum. Sie hatte eigenes Einkommen.
Irgendwas von 7.680 als aussergewöhnliche Belastungen laut § 33a EStG. --> Keine Anlage U
Aber lies Dir die beiden §§ mal genau durch. Ohne selbst zu wissen, wieviel die Ex verdient, kann das mit Anlage U extrem schlecht ausgehen. Meine Ex hatte sich auch geweigert, mir die Anlage U zu unterschreiben. Blieb ihr aber nix anderes übrig.
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