29-11-2014, 12:30
1 BvR 1178/14 Beschluss vom 19. November 2014
Aus der Pressemitteilung http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...4-108.html
Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus
Vater und Mutter wurde das Sorgerecht entzogen. Jedoch hat ein augenscheinlich völlig katastrophales Gutachten dazu geführt, dass das BVerfG die Entscheidungen des AG und OLG einkassiert hat.
Interessant finde ich auch noch, dass vom Beschluss des AG vom 17.09.2013 bis jetzt, "nur" 14 Monate vergangen ist.
Insgesamt wieder mal ein Beispiel dafür, wie AGs und OLGs blindlings einem Familiengutachten vertrauen.
Aus dem Beschluss Abs. 35 u. 36: http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...17814.html
Gegen die Gerichtsentscheidungen wäre von Verfassungs wegen nichts einzuwenden, wenn sie die Mängel thematisierten, die fachliche Qualifikation der Sachverständigen näher klärten und nachvollziehbar darlegten, inwiefern Aussagen aus dem Gutachten gleichwohl verwertbar sind und zur Entscheidungsfindung beitragen können. Dies ist hier nicht geschehen.
...
Die Entscheidungen hielten selbst bei völliger Unverwertbarkeit der sachverständigen Begutachtung verfassungsgerichtlicher Kontrolle stand, wenn sich das Vorliegen einer die Trennung von Kind und Vater rechtfertigenden Kindeswohlgefährdung aus den Entscheidungsgründen auch ohne Einbeziehung der sachverständigen Aussagen hinreichend nachvollziehbar ergäbe. Auch dies ist hier jedoch nicht der Fall
Aus der Pressemitteilung http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...4-108.html
Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung voraus
Vater und Mutter wurde das Sorgerecht entzogen. Jedoch hat ein augenscheinlich völlig katastrophales Gutachten dazu geführt, dass das BVerfG die Entscheidungen des AG und OLG einkassiert hat.
Interessant finde ich auch noch, dass vom Beschluss des AG vom 17.09.2013 bis jetzt, "nur" 14 Monate vergangen ist.
Insgesamt wieder mal ein Beispiel dafür, wie AGs und OLGs blindlings einem Familiengutachten vertrauen.
Aus dem Beschluss Abs. 35 u. 36: http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...17814.html
Gegen die Gerichtsentscheidungen wäre von Verfassungs wegen nichts einzuwenden, wenn sie die Mängel thematisierten, die fachliche Qualifikation der Sachverständigen näher klärten und nachvollziehbar darlegten, inwiefern Aussagen aus dem Gutachten gleichwohl verwertbar sind und zur Entscheidungsfindung beitragen können. Dies ist hier nicht geschehen.
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Die Entscheidungen hielten selbst bei völliger Unverwertbarkeit der sachverständigen Begutachtung verfassungsgerichtlicher Kontrolle stand, wenn sich das Vorliegen einer die Trennung von Kind und Vater rechtfertigenden Kindeswohlgefährdung aus den Entscheidungsgründen auch ohne Einbeziehung der sachverständigen Aussagen hinreichend nachvollziehbar ergäbe. Auch dies ist hier jedoch nicht der Fall