27-05-2009, 16:08
Da gibt es keine Vorschrift. Jeder kleine Richter kann entscheiden, wie er will. Es gibt Fälle, in denen der Mehrbedarf von schwerbehinderten ALG II -Beziehern für den Unterhalt weggepfändet wird.
Wie hoch ist dein Grad der Behinderung? Könntest du denn deinen Lebensunterhalt bestreiten, wenn du nach Spanien gehen würdest? Würdest du dort dauerhaft leben wollen? Wieviel Unterhalt will man von dir? Was ist die genaue Begründung für die Aussetzung des Umgangs, wurde das mal ausgeurteilt?
Wie hoch ist dein Grad der Behinderung? Könntest du denn deinen Lebensunterhalt bestreiten, wenn du nach Spanien gehen würdest? Würdest du dort dauerhaft leben wollen? Wieviel Unterhalt will man von dir? Was ist die genaue Begründung für die Aussetzung des Umgangs, wurde das mal ausgeurteilt?