05-12-2014, 12:14
1 BvR 2843/14 vom 19.11.2014
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...84314.html
Mutter und sozialer Vater verweigern Abstammungsgutachten für das 2011 geborene Kind.
Der (voraussichtlich) leibliche Vater verlangt ein Abstammungsgutachten im Rahmen eines Umgangs- und Auskunftsverfahrens nach § 1686a BGB, da unstreitig ist, dass er und die Mutter während der gesetzlichen Empfängniszeit miteinander Geschlechtsverkehr hatten.
Das Amtsgericht schützt natürlich die "soziale Famile" und lehnte den Antrag ab. Das OLG dagegen ordnet das
Abstammungsgutachten an. Die folgende Verfassungsbeschwerde wird nicht angenommen.
Das BVerfG verweist im Großen und Ganzen auf EGMR, Urteil vom 22. März 2012 - 23338/09.
...dem mutmaßlichen leiblichen Vater zur Durchsetzung des neu geschaffenen Umgangs- oder Auskunftsanspruchs eine Abstammungsklärung ermöglicht....
Das scheint bei einigen Amgtsgerichten noch nicht angekommen zu sein.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/e...84314.html
Mutter und sozialer Vater verweigern Abstammungsgutachten für das 2011 geborene Kind.
Der (voraussichtlich) leibliche Vater verlangt ein Abstammungsgutachten im Rahmen eines Umgangs- und Auskunftsverfahrens nach § 1686a BGB, da unstreitig ist, dass er und die Mutter während der gesetzlichen Empfängniszeit miteinander Geschlechtsverkehr hatten.
Das Amtsgericht schützt natürlich die "soziale Famile" und lehnte den Antrag ab. Das OLG dagegen ordnet das
Abstammungsgutachten an. Die folgende Verfassungsbeschwerde wird nicht angenommen.
Das BVerfG verweist im Großen und Ganzen auf EGMR, Urteil vom 22. März 2012 - 23338/09.
...dem mutmaßlichen leiblichen Vater zur Durchsetzung des neu geschaffenen Umgangs- oder Auskunftsanspruchs eine Abstammungsklärung ermöglicht....
Das scheint bei einigen Amgtsgerichten noch nicht angekommen zu sein.