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Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten
#4
Der Grad der Behinderung (GdB) sagt nichts über die Erwerbsfähigkeit aus.
Jemand, der den GdB von 50 hat, hat einige arbeitsrechtliche Vorteile (mehr Urlaub, früher Rente, besserer Kündigungsschutz, etc)
Aber er kann dennoch zu 100% erwerbsfähig sein.
Um weniger bis gar nicht arbeiten zu müssen ist der Grad der Erwerbsminderung (GdE) ausschlaggebend.
Dieser ist gesondert zu beantragen und wird per Gutachten (Amtsärzte) ermittelt.

Zum Nachlesen empfehle ich mal:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grad_der_Behinderung
http://de.wikipedia.org/wiki/Minderung_d...sfähigkeit
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Nachrichten in diesem Thema
Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - von Josef K. - 27-05-2009, 15:03
RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - von Josef K. - 27-05-2009, 20:09
RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - von vorsichtiger - 27-05-2009, 20:20
RE: Grad der Behinderung und Unterhaltspflichten - von Josef K. - 27-05-2009, 20:28

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