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BVerfG 1 BvR 2843/14: Abstammungsgutachten gegen den Willen des sozialen Vaters
#3
Ist schon klar @raid. Ein Abstammungstest direkt nach der Geburt würde so einiges erleichtern.
Und so einigen Vätern in D die Augen öffnen. ;-)

Aber auch hier in diesem Fall hatte der soziale Vater wohl einen Verdrändungsmechanismus inne.
2009 geheiratet, 2011 Kind, zwischendurch Muddi eine Karnevalsbekanntschaft....

Der soziale Vater wehrte sich mit Händen und Füßen dagegen, nicht anerkennen zu müssen, dass er betrogen wurde. Warum?

Ich gehe davon aus, dass diese Ehe keine goldene Hochzeit erleben wird.
Um dann darf der hoffnungsvolle "soziale" Vater ca. 20 Jahre weiter für das Kind bezahlen, welches ihm durch seine geliebte Frau untergejubelt wurde?

Ich verstehe solche Männer nicht.
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