10-12-2014, 01:32
Kaum ist der Unterhalt für meinen Volljährigen geklärt zickt Mami wieder rum .
Sie hat mir mitgeteilt das der Unterhalt für den jüngsten am 31.12 auf ihrem Konto zu sein hat ansonsten lässt sie sofort Pfänden.
Auf meinen Einwand hin das es Rechtsprechung gibt von wegen dritter Werktag und ohne Titel keine Pfändung hat sie mir nun eine Liste geschickt bis wann das Geld auf ihrem Konto zu sein hat. z.b 2 .1.15 wegen Feiertag usw.
Ihr Anwalt hat nun von mir ne notarielle Erklärung zum Unterhalt bekommen in der steht auch zum 3 Werktag ich geh mal davon aus das solange dieser Titel nicht geändert ist sie mich mal kreuzweise kann
Anders sieht es wohl beim Volljährigen Sohn aus , da hat mir Mutti in gleicher Mail mit geteilt das mein Sohn sein Geld am 15 ten auf seinem Konto haben will ansonsten gleiches Spiel mit Pfänden.
Im Vergleich zum Volljährigenunterhalt steht das ich mich verpflichte zum 15.eines jeden Monats zu zahlen bedeutet das nun das ich am 15 überweise oder das dann das Geld auf seinem Konto sein muss ?
Sie hat mir mitgeteilt das der Unterhalt für den jüngsten am 31.12 auf ihrem Konto zu sein hat ansonsten lässt sie sofort Pfänden.
Auf meinen Einwand hin das es Rechtsprechung gibt von wegen dritter Werktag und ohne Titel keine Pfändung hat sie mir nun eine Liste geschickt bis wann das Geld auf ihrem Konto zu sein hat. z.b 2 .1.15 wegen Feiertag usw.
Ihr Anwalt hat nun von mir ne notarielle Erklärung zum Unterhalt bekommen in der steht auch zum 3 Werktag ich geh mal davon aus das solange dieser Titel nicht geändert ist sie mich mal kreuzweise kann
Anders sieht es wohl beim Volljährigen Sohn aus , da hat mir Mutti in gleicher Mail mit geteilt das mein Sohn sein Geld am 15 ten auf seinem Konto haben will ansonsten gleiches Spiel mit Pfänden.
Im Vergleich zum Volljährigenunterhalt steht das ich mich verpflichte zum 15.eines jeden Monats zu zahlen bedeutet das nun das ich am 15 überweise oder das dann das Geld auf seinem Konto sein muss ?