10-12-2014, 10:56
(10-12-2014, 01:32)anor-al-mal schrieb: Im Vergleich zum Volljährigenunterhalt steht das ich mich verpflichte zum 15.eines jeden Monats zu zahlen bedeutet das nun das ich am 15 überweise oder das dann das Geld auf seinem Konto sein muss ?
Mutti geht das einen feuchten Kehricht an. Der Sohn ist volljährig und hat seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Sorgerecht, Vertretungsrecht sind unwiderruflich vorbei und sie ist auch nicht der Anwalt für den Sohn.