13-12-2014, 17:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2014, 17:14 von Camper1955.)
@michxo
Du kannst einen Unterhaltstitel über 0 € gerne unterschreiben. Doch jeden Betrag darüber hinaus kannst Du ablehnen. Soll das Jobcenter oder Deine Exelchens doch klagen.
Du bist voll Erwerbsgemindert. Punkt.
Umgangskosten kannst Du auch über den SGB XII geltend machen. Das trifft auf Dich aktuell am ehesten zu.
Scheue den Weg zum Sozialamt nicht.
Wenn Du Mindestunterhalt leistest, bist Du kein Mangelfall mehr. Aber das würde bedeuten, Du müsstest Monat für Monat ca 800 € zahlen. Von was, wenn ich fragen darf?
LG
Robert
Du kannst einen Unterhaltstitel über 0 € gerne unterschreiben. Doch jeden Betrag darüber hinaus kannst Du ablehnen. Soll das Jobcenter oder Deine Exelchens doch klagen.
Du bist voll Erwerbsgemindert. Punkt.
Umgangskosten kannst Du auch über den SGB XII geltend machen. Das trifft auf Dich aktuell am ehesten zu.
Scheue den Weg zum Sozialamt nicht.
Wenn Du Mindestunterhalt leistest, bist Du kein Mangelfall mehr. Aber das würde bedeuten, Du müsstest Monat für Monat ca 800 € zahlen. Von was, wenn ich fragen darf?
LG
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.